Flugwerke

24.03.2023
    Weiter geht's mit "Schon gewusst?" Habt ihr die atemberaubende Halbzeitshow des Superbowl gesehen? Hierzu fiel mir direkt etwas ein. 
    Die Bewegung von Darstellern, wie zum Beispiel in Flugwerken oder auch Personenversenkungen ist von der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (gemäß Artikel 1) explizit ausgenommen
    So haben wir in Europa eigentlich keine einheitliche gesetzliche Grundlage für die Zusammenstellung, Installation und Bereitstellung von diesen Anlagen
    Was also tun, wenn in einer Inszenierung "Performer Flying" vorgesehen ist und Flugwerke, teils als Maschine der Veranstaltungstechnik, teils aus Einzelteilen oder vielleicht sogar mit Materialien aus dem eigenen Bestand für eine neue Produktion oder Wiederaufnahme zusammengestellt oder angepasst werden?
    Auf europäischer Basis hilft uns hier die EN 17206 für alle Maschinen der Veranstaltungstechnik die als "Hybrid-Norm" die sicherheitstechnischen Anforderungen und Bemessungsgrundlagen regelt
    Sie gilt für beide Welten, sei es innerhalb der Maschinenrichtlinie oder eben auch explizit ausgenommen
    Ein Flugwerk ist also eine Maschine der Veranstaltungstechnik nach dieser Norm. Meist ist es dann übrigens egal ob motorisch oder manuell angetrieben
    Konkret gelten für Bemessung, Herstellung, Nachweis, Dokumentation und Prüfung die gleichen Grundsätze, die wir auch sonst zum Beispiel für einen Punkt- oder Prospektzug ansetzen
    In DGUV Grundsatz 315-390 2021-05 Prüfung von maschinentechnischen Arbeitsmitteln der Veranstaltungstechnik sind darüber hinaus alle für die Prüfung vor jeder Benutzung und die Prüfungen im Tourneebetrieb zu berücksichtigenden Aspekte dargestellt. Dies gilt insbesondere im Tournee- oder auch Repertoirebetrieb – folglich auch nach jedem neuen Ab- und Wiederaufbau
    Neben den technischen Aspekten, die beim "Performer Flying" zu berücksichtigen sind, gibt es auch betrieblich zahlreiche organisatorische Maßnahmen, beschrieben sind sie sind in der DGUV Information 215-315 Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen Besondere szenische Darstellungen
    Dies ist für alle technischen Verantwortlichen im Bühnenbetrieb ein hilfreicher Leitfaden um verantwortungsbewusst und sicher vorzugehen
    Die Erfahrung zeigt, dass es für einen erfolgreichen Einsatz dieser maschinentechnischen Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik sehr sinnvoll ist, schon frühzeitig alle Beteiligten, sprich Betreiber, Hersteller, technisches Personal und den ermächtigten Sachverständigen an einen Tisch zu holen, um alle erforderlichen Schritte und Maßnahmen von Anfang an gut zu organisieren
    Dann können die Zuschauer solch wunderbare Inszenierungen in vollen Zügen genießen.